Warum wurde Asbest so oft verwendet?
Asbest bedeutet unauslöschlich, unvergänglich. Es ist die Sammelbezeichnung eines natürlichen Minerals, welches aufgrund seiner hervorragenden Eigenschaften (unbrennbar, gute Isolation gegen Kälte, Wärme und Schall, geringe elektrische Leitfähigkeit, chemisch beständig) in nahezu allen Branchen der Wirtschaft verwendet wurde. Dieser billige Rohstoff dient zur Verbesserung der mechanischen Werkstoffeigenschaften im Arbeits- und Brandschutz, Wärme und Elektroisolation, Dichtungen, Reibbeläge, chemische Produkte. Überwiegend wurde er jedoch im Baubereich verwendet.
Worin liegt die Gesundheitsgefahr?
Die Gefahr für den Menschen liegt in der Feinfaserigkeit. Die Krankheitsverursachende Wirkung ist dabei abhängig vom Fasertyp (L = 5-8 Mikrometer, d = 2-3 Mikrometer, L:d = 3:1), der Faserkonzentration und davon, wie oft der Mensch Asbeststaub ausgesetzt ist.
Asbeststaub verursacht ausschließlich langfristige (ca. 20-40 Jahre) Gesundheitseinwirkungen, die aber kurze Zeit (ca. 3-9 Monate) nach Auftreten erstmaliger Atembeschwerden zum Tode führen. Eine akute toxische Gefahr geht von Asbest nicht aus. Obwohl die Verwendung von Asbestprodukten seit einigen Jahren verboten ist, werden auf Grund der langen Latenzzeiten noch viele Menschen an den Spätfolgen von Asbeststaubeinwirkung sterben.
Fehler beim Umgang mit Asbest
- Welleternitplatten werden unfachmännisch ausgebaut und klein geschlagen.
- Dach- und Fassadenplatten werden mit demDampfstrahler bearbeitet.
- Asbestzementplatten werden gesägt, gebrochen, gebohrt.
- Den Beschäftigten wird keine Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt.
- Asbestplatten werden nicht sachgerecht verpackt.
- Asbestzementabfälle werden mit Schuttrutschen in Container gefüllt.
- Asbestzementabfälle werden mit anderen Abfällen vermischt und recycelt.
- Entsorgungsnachweise sind nicht vorhanden
- Deponien haben keine entsprechende Zulassung
Was ist beim Umgang mit Asbest im Baubereich zu beachten?
Nur Firmen beauftragen, diemit den Gefahren vertraut sind, und über den Sachkundenachweis nach TRGS 519 verfügen. Die Technischen Richtlinien für Gefahrstoffe TRGS 519 beinhalten den sicherheitstechnischen Umgang mit Asbest – diese sind einzuhalten. Gewerbeaufsicht, Umweltbehörden und Berufsgenossenschaften überprüfen dies!